Warum Ex-i Nachweise
In der Europäischen Gemeinschaft ist der Explosionsschutz durch Richtlinien und Gesetze geregelt.
Elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen deshalb eine Prüfbescheinigung besitzen.
Den gesetzlichen Rahmen bilden die EG-Richtlinien, die für alle EG-Mitgliedsstaaten verbindlich erlassen werden.
Der Nachweis der Eigensicherheit ist seit 1. Dezember 1999 durch die EN 60079-14 europaweit gefordert. Der Errichter oder Betreiber dokumentiert dabei die Applikationen der zugehörigen mit den eigensicheren Betriebsmitteln.
Ob Tankstelle, Raffinerie, Abfüllanlage, Druckmaschine oder verfahrenstechnische Anlage – je nach Einzelfall ist dabei die Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre sehr unterschiedlich. Diese kann ständig, langzeitig, häufig (Zone 0), gelegentlich (Zone 1) oder selten und kurzzeitig (Zone 2) vorhanden sein.
Entsprechend müssen elektrische Betriebsmittel für den Einsatz in diesen Bereichen ausgelegt, gekennzeichnet und für Zone 0 und 1 (Gase, Dämpfe, Nebel) oder Zone 20 und 21 (Stäube) von einer unabhängigen Prüfbehörde, z. B. der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, zertifiziert sein (z.B. W 24 Exi).
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche, 94/9 EG (ATEX 100 a) – Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten (Geräte und Schutzsysteme) EN 60079-11( VDE 0170 – 7) – Geräteschutz durch Eigensicherheit „i”.